(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) begrüßt, dass sich das Bundesverfassungsgericht heute in seiner höchstrichterlichen Entscheidung in Sachen Rauchverbot gegen eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Betriebsarten in der Gastronomie ausgesprochen hat.
Pressemitteilung des BHG
„Im Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern sehe ich ein gesellschaftliches Problem, das nicht auf dem Rücken von Gastronomen gelöst werden kann“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus. „Aus diesem Grund hat der BHG die Klagen dreier Wirte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht nur ideell sondern auch finanziell maßgeblich unterstützt.“
Vor dem Hintergrund der Karlsruher Entscheidung fordert der BHG erneut vehement die Aussetzung des Rauchverbots in Bayern für alle Betriebsarten und nicht nur für Festzelte und -hallen, in denen landauf, landab jährlich über 60.000 Feste stattfinden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht insbesondere anerkannt hat, dass die getränkegeprägten Kleingaststätten unter dem Rauchverbot existenzbedrohende Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, fordert der BHG auch hier die Gleichbehandlung der bayerischen Gastronomie mit der in anderen Teilen Deutschlands künftig herrschenden Regelung.
So eine Pressemitteilung des BHG
3 Comments
Werner Kellner
Was hat das letztendlich zu bedeuten:
In Bayern ändert sich nichts – in Restdeutschland müssen bis zum Ende des Jahres Regelungen gefunden werden wie Sie mit ausnahmen fertig werden.
In den meisten Fällen werden Sie sich dem Bayerischen Modell angleichen
Somit haben Sie mit Ihrer Klage das Gegenteil erreicht, von dem was sie erreichen wollten.
Denn es darf dann nur noch in Vereinen geraucht werden
Bleibt nur abzuwarten wie man mit den tausenden Raucherclubs fertig werden will
Eine Tatsache bleibt: Unseree Politiker kämpfen mit Ihrer eigenen Courage. Sie wollen einerseits die Nichtraucher schützen aber auf die Gelder aus der Rauchersteuer nicht verzichten.
Eine Scheinheiligkeit das jeder Beschreibung spottet.
Solange Sie nicht bereit sind, einen Schnitt zu machen werden wir uns in Deutschland auf immer neue Gerichtsurteile freuen dürfen – die kosten ja kein Geld und schaffen Arbeitsplätze
Wie ich finde sind das keine rosigen Aussichten für die Zukunft
Weder für die Raucher, noch für die Nichtraucher und schon gar nicht für die Wirte
Arno
Wie gestern zu hören war, wird es wohl doch kein einheitliches Nichtraucherschutzgesetz geben, sondern nur die Ausnahmen sollen angeglichen werden, damit überall die gleichen Ausnahmen gelten.
Wieder ein typischer Kompromiss, der Unsicherheit für alle Beteiligten bringt.
Werner Kellner
Wieder mal !?
Sind unsere Politiker zu feige!
Die machen sich doch lächerlich. Ehrlich gesagt das mit den Ausnahmeregeln finde ich auch nicht so toll.
Vielerorts wird hier nur nach schlupflöchern gesucht.
Außerdem genügt es nicht nur die Nichtraucher zu schützen.
Ich weiß unsere Politiker verstecken sich gerne hinter dieser Ausrede. Es gilt hier entweder die Zigarette zu verbieten oder gar nichts zu tun. Alles andere ist nur einfach scheinheilig.
Man kann nicht nur die Nichtraucher schützen. Das ist ja auch eine Art Diskriminierung.
Und nur mal am Rande bemerkt:
Wäre ich Raucher, wäre ich schon vor dem Gericht. Kein Mensch darf wegen seiner Krankheit ausgeschloßen werden. Sucht ist eine Krankheit und Rauchen ist eine Sucht. Also geht das ganze in Diskriminierung und da gibt es ein Gesetz. Normalerweise müsste der Staat versuche starten, seine Bevölkerung zu Therapieren und nicht zu bestrafen