Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
Montag, den 21. April 2008Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
die Rechte haben:
Natürliche Personen
Das ist jeder Mensch ohne Rücksicht auf Stand, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod und können nicht genommen werden.
Es können einem die Rechte eingeschränkt werden, z. B. das Recht auf Freiheit kurzzeitig werden, [...]

