Ausbildungsbonus ab 01. September 2008
Freitag, den 29. August 2008Arbeitgeber erhalten ab 1. September 2008 einen Zuschuss (Ausbildungsbonus) für zusätzliche Ausbildungsplätze. Diese Förderung kann vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Arbeitsargentur beantragt werden. Zusätzlich kann ein Altersbonus für von besonders förderungsbedürftigen Personen (Rechtsanspruch) bzw. von förderungsbedürftigen Personen (Ermessensleistung) Unter dem Rechtsanspruch besonders förderungsbedürftiger Personen fallen: Bewerber ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht […]