Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein

die Rechte haben:

Natürliche Personen

Das ist jeder Mensch ohne Rücksicht auf Stand, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod und können nicht genommen werden.

Es können einem die Rechte eingeschränkt werden, z. B. das Recht auf Freiheit kurzzeitig werden, ebenso das Recht auf freie Entfaltung wie z. B. beim Führerschein, bestimmte Rechte können einem nicht genommen werden Recht auf Leben, Gleichheitsgrundsatz, des weiteren sind die Rechte eingeschränkt wenn sie die Rechte anderer berührt z.B. Meinungsäußerung z. B. keine Beleidigung

Juristische Personen

Sind eine Zweckschöpfung des Gesetzgebers

Darunter versteht man eine Zusammenfassung von Personen und Sachen einer geregelten Organisation

Unterschieden werden juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privaten Rechts und die Existenz beginnt mit Eintragung ins entsprechende Register und endet mit der Löschung( z. B. Handelsregister, Vereinsregister)

Geschäftsfähigkeit

Dies bedeutet Rechtsgeschäfte voll wirksam abzuschließen, d. h. eine voll gültige Willenserklärung abgeben zu können

Prinzipiell ist jeder Mensch geschäftsfähig, um jedoch bestimmte Personengruppen zu schützen schränkt der BGB die Geschäftsfähigkeit ein

Geschäftsunfähig

Kinder von 0 bis 7 und Geisteskranke

Sie können keine Rechtsgeschäfte tätigen.

Geschäfte die mit diesen Personen getätigt werden sind rein rechtlich ungültig und mit vorsicht zu genießen.

Rechtsgeschäfte werden nur im beisein eines Gesetzlichen Vertreters gültig.

beschränkt Geschäftsfähig

Sind minderjährige ab den 7 bis zum 18. Lebensjahr, Entmündigte oder unter Vormundschaft stehende

Diese Personengruppen brauchen zum abschließen eines Rechtsgeschäftes die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Solange die Zustimmung nicht vorliegt ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam

Es gibt keine Einschränkung bei

· Rechtsgeschäfte die nur Vorteile bringen

· Taschengeldparagraph(ein Vertrag, das mit Geld bezahlt wird das dem minderjährigen im Rahmen des Taschengeldes zur Verfügung steht)

· Handelsmündigkeit(ein Vormundschaftsgericht erklärt den minderjährigen für voll Geschäftfähig, um Rechtsgeschäfte im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes durchzuführen)

· durch Ermächtigung durch einen Gesetzlichen Vertreter einen Arbeitsvertrag abzuschließen, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig

Voll Geschäftsfähig

Sind Personen die über 18 Jahre sind und weder Geisteskrank, Entmündigt oder und Vormundschaft stehen

Juristische Personen sind ab ihrer Eintragung bzw. Gründung geschäftsfähig. Für sie handeln bestimmte Organe(Vorstand, Geschäftsführer)